Fragen und Antworten
Kann jeder jeden massieren?
Im privaten Bereich kann jeder jeden massieren. Genauso gut könnte man auch gemeinsam Schach spielen. Im professionellen Bereich gibt es eine strickte Trennung zwischen Gewerbe (Autodidakten und Absolventen privater Massageausbildungen ohne staatliche Prüfung) und Freiberuflicher Tätigkeit (Absolventen mit staatlichen Exam zum „Medizinischen Bademeister und Masseur“ oder „Physiotherapeuten“ oder eben Ärzte und Heilpraktiker). Profis im gewerblichen Bereich dürfen laut Gesetz nicht diagnostizieren und nicht therapieren. Daher dürfen sie nicht auf Rezept eines Arztes arbeiten (=Therapie) noch abrechnen und müssen auch alle „kranken“ Menschen zurückweisen, die eine Behandlung auf eigene Rechnung wünschen (=auch Therapie). „Krank“ i.d.Sinne ist jeder, der auch für einen medizinischen Laien offensichtlich krank ist oder offensichtlich unter Schmerzen leidet. „Krank“ i.d.Sinne ist außerdem jeder von dem der Massierende weiß, daß er oder sie krank ist, z.B. weil der Massagebedürftige es mitgeteilt hat.
praxisnahes Beispiel:
Der Massagebedürftige teilt mit, er habe Schmerzen in der Schulter und fragt den Massierenden, ob an dieser Stelle mal massiert werden könnte, dann muß der Massierende die Behandlung ablehnen, denn ansonsten würde er im Sinne des Gesetzes eine Therapie durchführen, was ihm untersagt ist.
Eine Pflicht des Massierenden, vorab Fragen zum Gesundheitszustand des Massagebedürftigen zu stellen, besteht nicht. Im gewerblichen Bereich besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich mit entsprechenden Klauseln in den AGB´s oder im Dienstleistungsvertrag abzusichern. Hier versichert der Massagebedürftige vorab, sich in einem allgemein guten Gesundheitszustand zu befinden, welcher Komplikationen aufgrund der Massage nicht erwarten lässt. Ein praktischer Nutzen durch solche Klauseln (Haftungsausschluß für einen solcherart gelagerten Fall) ist sehr zweifelhaft, da Schadensersatzansprüche aus Personenschäden aufgrund neuester Gesetzeslage nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden dürfen. Im gewerblichen Bereich dürfen somit nur Massagen zur Gesunderhaltung im Sinne einer Prophylaxe angeboten werden. Die examinierten Kräfte dürfen aufgrund ihres Berufstands dem Gesetz nach auch therapieren. Somit also auch Massagen zu therapeutischen Zwecken, sprich zur Gesundwerdung anbieten, ausführen und über die Krankenversicherungen abrechnen. Ausschließlich Ärzte und Heilpraktiker dürfen auch diagnostizieren.
Kann da was passieren?
Ja, es kann etwas passieren. Die Frage ist nur was und mit welcher Wahrscheinlichkeit. Interessieren wird man sich in erster Linie für irreversible Körperschäden. Angst hat man zurecht insbesondere wegen seiner Wirbelsäule. Das Ein- und Ausrenken von Wirbeln oder Gliedmaßen wäre hier die Art von Behandlung die man eher dem examinierten Kräften bzw. Ärtzen überlassen sollte. Massierende im gewerblichen Bereich sollten von jeglicher Behandlung der Wirbelsäule absehen. Seriöse private Ausbildungsinstitute weisen in der Ausbildung auf die Bedeutung der Wirbelsäule hin und lehren relevante Massagetechniken neben der Wirbelsäule vorbeizuführen. Massagen im Flanken- und Bauchbereich sind wegen der dort ansässigen relativ ungeschützten inneren Organe ein zweiter sensibler Bereich. Irreversible Schäden sind hier jedoch eher unwahrscheinlich. Sollten hier Unverträglichkeiten auftreten kann der Massagedruck verringert oder die Massage an diesen Körperteilen vermieden werden. Der Massagepraktiker oder Masseur kann aber auch gewechselt werden oder es wird von Massagen grundsätzlich Abstand genommen.
Der dritte Bereich betrifft Körperschäden, die durch einen Unfall entstehen. Unfälle in bei Massagen sind unwahrscheinlich, können allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Kann man was falsch machen?
Ja, man kann etwas falsch machen. Einerseits sind Behandlungsfehler nicht ausgeschlossen, die zu Körperschäden führen. Diese sind jedoch wegen der relativ einfach zu erlernenden und umzusetzenden Präventivmaßnahmen zum Schutz vor Körperschäden sehr unwahrscheinlich. Daumenregel: „Eigentlich kann man nichts falsch machen.“ Zu beachten ist jedoch: Hände weg von der Wirbelsäule und Sensibilität in der Flanken und Bauchgegend.
Andererseits gibt es noch eine Reihe von Behandlungsfehlern und Vorbereitungsfehlern, die zwar keine gesundheitliche Relevanz für den zu Massierenden besitzen, jedoch erhebliche Auswirkungen auf dessen Wohlbefinden während der Massage haben können. Auf eine nähere Erläuterung dieses Themas an dieser Stelle wird verzichtet. Folgen Sie dem Verweis „Die klassische Massage“ im Menü links. Dort erfahren Sie mehr über Vorbereitung und Technik der Massage.
Wichtig ist:
- Sprechen Sie mit ihrem Kunden bzw. Partner! Fragen Sie z.B. „Ist der Druck noch angenehm so?“! Hören Sie gut zu wenn der zu Massierende sich äußert! Es geht dabei nicht immer nur Belanglosigkeiten wie z.B. das Wetter.
- Beobachten Sie die Reaktionen des zu Massierenden: Friert er/sie? oder zuckt er/sie bei bestimmten Griffen, Muskelpartien, Hautarealen zusammen? Jeder zu Massierende ist unterschiedlich schmerzempfindlich, jeder zu Massierende hat unterschiedliche Erwartungshaltungen wenn er/sie eine Entspannungsmassage, eine Sportmassage o.a. an sich vornehmen lässt. Deshalb noch einmal: Kommunizieren Sie mit Ihren Gegenüber!
- Behandeln Sie ihrem Kunden oder Partner nicht nach irgendeinem Standard. Denn Standard passt nur zu Standard, wie der Stecker zur Steckdose. Ihr Kunde oder Massagepartner ist aber kein Standard. Alle sind individuell, sie möchten es ja auch sein. Somit kann bei dem einen mit dem Ellenbogen, bei dem anderen nur mit den Handballen gearbeitet werden.
- Und Achtung! Verhärtungen können und müssen auch nicht mit einer Massage beseitigt werden. Damit foltern sie/ihn nur unnötig. Für Fortschritte in diesem Bereich bedarf es mehrere Sitzungen über eine gewisse Zeitperiode hinweg.
Was ist Prävention?
Die Prävention ist ganz allgemein ausgedrückt eine „vorbeugende Maßnahme“. In der Gesundheitspflege spricht man von Präventivmedizin. Hier unterscheidet man wie folgt:
- primäre Prävention: Vermeiden, Verringern oder Beseitigen von gesundheitsschädigenden Risikofaktoren oder Erkrankungen vorbeugen,
- sekundäre Prävention: Durchführung von Diagnosen und Therapien in einem möglichst frühen Krankheitsstadium durch Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen oder Erkrankungen-zu-spät-erkennen vorbeugen,
- tertiäre Prävention: Stoppen oder Verlangsamen einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustands durch die Primär-Erkrankung, Vermeiden oder Verlangsamen von Folgeerkrankungen begründet durch die Primärerkrankung, Verringern oder Beseitigen von Lebensqualitätseinschränkungen aufgrund des aktuellen Gesundheitszustandes oder weiteren negativen Auswirkungen der Krankheit vorbeugen.
Wo kann man im Gesundheitsbereich ohne medizinische Kenntnisse tätig werden?
Das Betätigungsfeld der Massagepraktiker ist bei obiger Art der Definition der Bereich der „Primären Prävention“. Er setzt allerdings schul- oder erfahrungsmedizinische Kenntnisse, mindestes jedoch auf irgendeine Art und Weise validierte Weisheiten über eine gesunde Lebensweise oder entsprechende Risikofaktoren voraus, um sie einerseits erkennen und andererseits vermeiden zu können. Aber das hört sich schlimmer an als es ist. Die Informationen darüber, wie man gesund leben kann, sind recht schnell zusammengetragen. Die Umsetzung eines gesunden Lebensstils allerdings ist die größere Schwierigkeit. Die Verhaltensweise eine wissentlich ungesunde Lebensweise beizubehalten ist unterschiedlich begründet, jedoch auch Angehörigen des medizinischen Berufstandes nicht fremd. Auf eine weitergehende Erläuterung möchten wir an dieser Stelle verzichten. So können wir nun als erstes praktisches Betätigungsfeld im Gesundheitsbereich die „Primäre Prävention“ notieren. Ich möchte sie im folgenden ein wenig anders bezeichnen und zwar so:
- „gesundheitsrelevante präventive Behandlungen“ (Stichwort: „Ausgleich“, „Regeneration“)
In diese (letztere) Kategorie fallen unter anderem auch Massagen. Um nun weitere Tätigkeitsfelder im Gesundheitsbereich zu ermitteln, müssen wir entweder den Gesundheitsbereich sehr weit fassen oder ihn schlicht und einfach verlassen. Das kann jeder halten, wie es ihm beliebt. Weitere Betätigungsfelder sind: - kosmetische Behandlungen, ohne Verletzung der körperlichen Unversehrtheit - ansonsten wäre das ein medizinischer Eingriff = Verbot (Stichwort: „Persönliche Pflege“)
- erlebnis- und genußorientierte Behandlungen (Stichwort: „Verwöhnen“).
